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Berufe von Personen aus den Teil-Ahnenlisten

„Janecke“, „Sommer“, „Scheumann“ und „Ruden“

im Folgenden mit Jan, Som, Scheu und Rud gekennzeichnet. Bearbeitungsstand: Dez. 2008

Ahnen- und Familienforschung – Heimatgeschichte

„Ehret das Handwerk - Verachtet mir die Meister nicht¡‘

Lieber Leser, wenn du Interesse an weiteren Informationen hast, eine Ahnengleichheit vermutest oder eigene Ergebnisse zur Ahnenforschung, den Berufsbildern oder zur Orts- und Heimatkunde hinzugeben möchtest, setze dich bitte mit mir in Verbindung:

Christoph Janecke, E-Mail-Anschrift: christoph@janecke.name

Anmerkungen:

Die Liste enthält weitaus überwiegend männliche Vorfahren, da in früheren Zeiten eine Berufsausbildung für Mädchen und Frauen weit weniger üblich war. Die Personen mit Ahnenziffern, (die in Klammern stehen), gehören nicht zur direkten Linie, sondern zu Geschwisterkindern aus der Familie.

In den Anlagen sind Hinweise zu verschiedenen der aufgeführten Berufe zu finden.






Berufsgruppen

Generation / Ahn - Nr.

Teil-Liste

Name

Wohnorte






Ackermann,

Landwirt,

Klein-Bauer,

Hüfner,

Kossat

05 / 26

Sch

Klär, J.

Klausdorf, Radlow






06 / 56

Rud

Ruden, K.

Fern Wünsdorf (Krs. Teltow),





07 / 68

Jan

Neimann, J.

Schmersau und Gladigau

(Altmark, Prov. Sachsen),





07/ 112

Rud

Ruden, C.

Fern Wünsdorf (Krs. Teltow)





07 / 114

Rud

Teurich

Mückendorf (Krs. Teltow)





08 / 138

Jan

Zinnow, J.

Stolpe bei Potsdam





08 / 152

Jan

Höno(w), C.

Stolpe bei Potsdam





09 / 318

Jan

Hönow

Stolpe bei Potsdam





09 / 370

Som

Büttner, J.

Gebersdorf (in Thüringen)






Angestellter,

Kaufmann

04 / 8. 2

Jan

Janecke, A

Osterburg, Berlin, Nowawes






Arbeiter:

siehe

Handarbeiter

und Tagelöhner






Bäcker

06 / 50

Sch

Schantz

Trulben in der Rheinpfalz






Bauunternehmer

06 / 42

Som

Weltzer, K.

Potsdam, Nowawes






Biochemikerin

02 / 3

Sch

Scheumann, E

Dallgow, Havelland






Böttcher, Böttiger, Büttner, Fassbinder

(siehe Anlage 06)

10 /  750

Som

Neumeister, H.

Lehesten (Thüringen)






11 / 1500

Som

Neumeister, J.

Lehesten, im Thüringer     Schiefergebirge





12 / 3000

Som

Neumeister, H.






Brauer

11 / 1500

Som

Neumeister, H

Lehesten (Thüringen)






Briefträger, auch Postbote

05 / 16. 3

06 / 32

Jan

Jan

Janecke, C.

Janecke, J.

Osterburg (Altmark),

Osterburg, Provinz Sachsen






Braumeister

11 / 1500

Som

Neumeister, H.

Lehesten






Büchsenmacher

07 / 86

Som

Michel, M.

Potsdam






Buchhalter

03 / 6.1

Sch

Scheumann, M

Rehagen, Klausdorf






Dachdecker, (siehe auch Anlage 07)

05 / 16. 3

Jan

Janecke, C.

Osterburg (Altmark)






Eisenbahn - Beamter

(04 / 9. 4)

Jan

Dittwaldt, M.

Berlin, Königsberg (Ostpreußen), Lüneburg







Elektro-Techniker

04 / 10. 5

Som

Sommer, M.

Potsdam, Nowawes, Babelsberg







Fuhrherr mit Pferdegespann,

Fuhrmann

04 / 8. 2

Jan

Janecke, A.

Osterburg, Berlin, Nowawes







08 / 184

Som

Glaeser, J.

Gräfenthal, Lehesten (Thür.)






10 / 746

Som

Rentsch, J.

Großgeschwenda (Thüringen)






Fleischermeister, Schlächtermeister

Fleischhauer, Koch

(siehe Anlage 10)

05 / 30

Rud

Schulze, F.

Fern Wünsdorf, Klausdorf







08 /194

Sch

Hesse

Kamenz, (Sachsen)






Friseur

(04)

Som

Knoll, Walter

Nowawes







Gastwirt

(04 /9. 1)

Jan

Dittwaldt

Berlin







05 / 18

Jan

Dittwald(t), A.

Dechsel (Neumark), Berlin






(04)

Jan

Weiland, G.

Berlin







06 /56

Rud

Ruden, K.

 - MeisterFern Wünsdorf







Gendarm, Obergendarm

06 / 48

Sch

Scheumann, A

Kamenz, Wermsdorf







Gerichtsschulze

07 / 76

Jan

Zinnow, L.

Stolpe bei Nowawes







Gürtler

(05)

Som

Schultz, Emil oo Martha Sommer

Potsdam







Handarbeiter,

Tagelöhner

08 / 128

Jan

Janecke, J.

Calenberge







Hebamme

(05)

Som

Sommer A., geb. Schwaiger

Potsdam







Hirte für Schafe, Schweine, Schäfer. (Siehe Anlage 01)

07 / 70

Jan

Guhl, J.

Jeggel, Bretsch (Altmark)







08 /130

Jan

Later, O.

Höwisch (Altmark)






08 / 154

Jan

Perlewitz, J.

Stolpe bei Nowawes






11 / 1488

Som

Hirt, N.

Lehesten i. Thür. Schiefergeb.







Ingenieur-Ökonom

02 / 2. 1

Jan

Janecke, A

Babelsberg, Potsdam







Ingenieur

02 / 2. 2

Jan

Janecke, C.

Babelsberg, Potsdam







Ingenieur, Bauwesen

02 / 2.3

Jan

Janecke, J.

Babelsberg, Fredersdorf







Knecht und Magd. (Siehe Anlage 08, Gesindeordnung)

06 / 33

Jan

Betke, C.

Meseberg, Osterburg







06 / 34. 3

Jan

Neumann, J.

Gladigau, Schmersau






06 / 35. 2

Jan

Guhl, D.

Jeggel, Schmersau






07 / 92

Som

Glaeser, J.

Gräfenthal, Lehesten (Thür.)






Lederbereiter

Lohgerber, Rothgerber,

Gerber-Meister

(Anlage 13)

09 / 374

Som

Matthess, J

Lehesten (Thüringen)







10 / 748

Som

Matthess, J.

Lehesten






11 / 1496

Som

Matthess, J.

Lehesten






11 / 1498

Som

Blümler, M.

Lehesten






12 / 2996

Som

Blümler, H.

Lehesten







Magd: Siehe Knecht







Malermeister

04 / 14

Rud

Ruden, P.

Klausdorf (Krs. Teltow)







Maurermeister

06 / 46

Som

Glaeser, J.

Lehesten (Thür.), Hamburg







Maurergeselle

06 / 60

Rud

Schulze

Wünsdorf







Maurer und später Bauunternehmer

(06)

Som

Weltzer, C. G.

Potsdam und Nowawes







(Baufacharbeiter) / Bauingenieur

02 / 2. 3

Jan

Janecke, J.

Babelsberg, Fredersdorf






Mühlenbauer

(        )

Som

Sommer, C.

Buckow, Nowawes






Müller, Müllergeselle (siehe auch Anhang 05)

07 / 64

Jan

Janecke, A.

Calenberge, Höwisch (Altm.)






07 / 84

Som

Weltzer, G.

Potsdam






Nachtwächter, (s. auch Anlagen 02)

07 / 66. 3

Jan

Betke, H.

Osterburg, Meseberg (Altm.)






Näherin

(04)

Som

Steiner, Marie geb. Sommer

Potsdam und Nowawes






Ökonom,

Cämmerer

09 / 374

Som

Matthess, J.

Lehesten (Thüringen)






11 / 1490

Som

Fritz, U.

Ludwigstadt





Orchesterdiener  und Theaterlogen-schließer

07

Som

Keilbach, J.

Potsdam, Königliches Schauspielhaus

(„Canaloper“)






Pfarrer,

Diakonus, Prediger

13 / 5958

Som

Jung, J.

Lichte od. Lichta (Thüringen)






06 /58

Rud

Dietrich, F. D.

Liebenwerda, Wahrenbrück






Postbote: siehe

Postangestellte

Briefträger

03 / 07

Rud

Ruden, Irene

Klausdorf, Krs. Teltow






Postillon, (siehe auch Anlage 09)

06 / 32

Jan

Janecke, J.

Höwisch, Osterburg

(Altmark)






Putzmacherin

(Hutschmuck)

(03 4. 1)

Jan

Janecke, Käte

Berlin, Nowawes, Babelsberg






Regierungsbeamter

04 / 12.1

Sch

Scheumann, M

Metz, Klausdorf, Dallgow






Sattler-Meister,

Sattler (Anlage 12)

07 / 96

Sch

Scheumann, C

Kamenz (Sachsen)






08 / 192

Sch

Scheumann, C

Kamenz (Sachsen)






Schiefermüller

12 / 2994

Som

Ellmer, M.

evtl. Lehesten (Thüringen)






Schlosser, siehe auch Anlage 14.

Schlosser und Elektro-Techniker Industriemechaniker

Mechatroniker

04 /12.1

Sch

Scheumann, M

Metz, Klausdorf, Dallgow






04 / 10. 5

Som

Sommer, M.

Potsdam, Nowawes,





01 / 01. 1

Jan

Janecke, S.

Berlin





01 / 01. 3

Jan

Janecke, M.

Potsdam, Berlin





Schloss-Diener

(04)

Som

Sotscheck

Nowawes / Babelsberg






Schmied

(03)

Som

Sommer

Nowawes






Schneiderin

(04 / 8. 1)

Jan

Janecke, L .

Osterburg, Wittenberge






(04)

Som

Knoll, Hedwig, geb. Sommer

Potsdam und Nowawes






Schneider-Meister

(05)

Som

Mahnkopf, R.

Potsdam






Schneider-Geselle

07 / 90

Som

Stodin, J.

Warenthin, Rheinsberg






Schuhmacher-

Meister

und auch

Pantoffelmacher

(04 / 10. 2)

Som

Sommer, P

Potsdam, Nowawes






05 / 20.1

Som

Sommer, F.

Potsdam





(05 / 20. 4)

Som

Sommer, F.

Potsdam





(05 / 20. 6)

Som

Sommer, A.

Potsdam, Nowawes





(05 / 20. 8)

Som

Sommer, P.

Potsdam





06 / 40. 2

Som

Sommer, J.

Potsdam





(06)

Som

Keilbach, C.

Potsdam





07 / 82

Som

Keilbach, G.

Burg, Potsdam





Schulze, Gerichtsschulze,

(Gemeindevorsteher

Bürgermeister)

07 / 72

Jan

Dittwald, S. L.

Dechsel, Kr. Landsberg / W.






07 / 76.5

Jan

Zinnow, G.L.

Stolpe bei Nowawes u. Pdm.





08 / 152

Jan

Zinnow, J

Stolpe bei Nowawes u. Pdm.





Stellmacher, Rad-macher, Wagner (siehe Anlage 11)

06 / 62

Rud

Britz, J.

Klausdorf, Krs. Teltow






Techniker, Büro-T.

03 / 4. 2

Jan

Janecke, A.

Berlin, Nowawes, Babelsberg






Tuchmachermeister

07 / 98

Sch

Morche, I.

Kamenz (Sachsen)






Webergeselle und Webermeister, -

Tuchmacher

(Zeuch- und

Leinewebermeister) siehe Anlage 4

08 / 130

Jan

Later, O. C.

Schönberg (Prov. Sachsen)






08 / 186

Som

Hirt, J. H.

Lehesten (Thüringen)





08 / 196

Sch

Morche, B.

Kamenz (Sachsen)





08 / 198

Sch

Kloss / Kloß

Kamenz (Sachsen)





09 / 372

Som

Hirt, J.

Lehesten (Thüringen)





10 / 744

Som

Hirt, J.

Lehesten (Thüringen)





Vergolder

(04)

Som.

Sotscheck






Verwalter, hier: der Säle im „Palast Barberini“

(05)

Som

Mahnkopf, R.

Potsdam

Am Schloss 5 - 6, spätere Humboldtstraße 5 - 6






Ziegelstreicher,

07 / 78

Jan

Rohde, J.

Stolpe bei Nowawes,






Ziegelbrenner,

07 / 88

Som

Runge, J.

Hermsdorf bei Berlin






Ziegelmeister

07 / 106

Sch

Böhme

Klausdorf, Krs. Teltow






Ziegelherstellung siehe Anlage 15






Zigarrenmacher

(05 / 20. 5)

Som

Sommer, E.

Potsdam






Zimmergeselle

(04 / 8. 3)

Jan

Janecke, W.

Osterburg, Wittenberge






Zimmermann

05 / 18

Jan

Dittwald(t), A.

Dechsel (Krs. Landsberg), Berlin






Zimmer- und

Baumeister

05 / 22

Som

Runge, F.

Berlin, Nowawes,-Neuendorf Berlin






Zimmermann /

Zimmerleute

Hinweise zum Zimmergewerk siehe Anlage 04

06 / 36

Som

Dittwald, C.

Dechsel, Massow (Neumark)






06 / 38.10

Jan

Zinnow, J.

Stolpe bei Nowawes





06 / 44

Som

Runge, E.

Schildow, Berlin





07 / 66. 4

Jan

Betke, H.

Osterburg, Meseberg





07 / 80

Som

Sommer; J.

Buckow (Oberbarnim)





08 / 132. 2

Jan

Betke, H.

Osterburg (Altmark)





08 / 134

Jan

Giffey, C.

Meseberg bei Osterburg





09 / 268

Jan

Giffey, M.

Meseberg bei Osterburg





09 / 270

Jan

Mevs,

Meseberg (geschätzt)





10 / 528

Jan

Betke, Peter

Natterheide (Altmark)





Zollbeamter

05 / 24

Sch

Scheumann, H

Bischofswerda, Dresden






Anlagen

Inhaltsverzeichnis der Berufe (in freier Folge gereiht)

Hirte / Schäfer – Die Hüteordnung

Nachtwächter – Lied des Nachtwächters

Nachtwächter, Allgemeine Dienstordnung

Nachtwächter, Die Ausstattung

Feuerordnung, Anno 1719, hier nur erwähnt: Königliche Preußische F.

Weber

Zimmerleute

Müller

Böttcher, Böttiger, Büttner oder Fassbinder

Dachdecker

Knechte und Mägde, hier nur erwähnt: Die Gesindeordnung

Postillone, Vorschriften über die Bekleidung der Postillone

Fleischer / Schlächter

Stellmacher, Radmacher, Wagner

Sattler

Lederbereiter, Gerber

Schlosser

Ziegeleiarbeiter

Schuhmacher

Pantoffelmacher

Büchsenmacher

Anlage 01, Hirte / Schäfer. Hüteordnung. Zum Broderwerb der Hirten

Je nach den Besitzverhältnissen und Art sowie Umfang des Viehbestandes, hatte das Dorf einen oder mehrere Hirten.

Die Hirten gehörten zu den Ärmsten im Dorfe, bewohnten nur eine bescheidene Kate und hatten oft nicht einmal ein eigenes Stück Ackerland oder Vieh. Verschiedene Hirten versuchten ihren schmalen Verdienst mit Nebenarbeiten, zum Beispiel als Nachtwächter, etwas aufzubessern, damit die oft kinderreichen Familien einigermaßen überleben konnten.

Für das Hüten des Viehs gab es eine Hüteordnung mit dem Titel:

„Von der in Ansehen der Hüte und Weide zu beachtende Ordnung“

Darin heißt es:

“Vor Aufgang der Sonne,

ingleichen bey neblig Wetter und Luft,

ferner bey sichtbaren Sonnenfinsternissen,

oder, wenn spärlicher Honig- oder Mehltau gefallen,

oder bey kaltem Wetter, es anhaltend oder stark regnet,

ist das Vieh nicht auf die Weide zu bringen, noch auszutreiben,

sondern entweder selbiges an dergleichen Tagen gar in den Ställen

zu behalten und dieses erst auszutreiben, wenn die Weide vom gefallenen

Tau und der Feuchtigkeit wieder getrocknet und die nebligen Dünste vertrieben sind.

Das Vieh, besonders die Gänse und Schweine, wenn sie von der Weide nach Hause kommen, sind sogleich einzusperren und gehörig zu bewahren, damit solches nicht zu anderer Leute Schaden, herumlaufe.

Es ist billig, dass den Hirten der ihnen bedungene Lohn unweigerlich gereicht werde, und zwar für den Kuhhirten für jede Kuh drei Groschen und dem Schweinehirten für jedes Schwein 6 Pfennige.

Auch dass Lohn sogleich von der Zeit an, da sich jemand dergleichen Vieh anschafft,

entrichtet werden muss, wenn er solches auch nicht von dem Hirten treiben lassen möchte. - Damit solcher Gestalt die bisher verspürte Unordnung, dass die Schweine auf den Gassen und im Feld einzeln herumlaufen und Schade getan werde, verhütet und Jedermann dem Hirten seine Schweine vorzutreiben nur sehr nahe gewogen werden möge.

Da jedem Pferde- und Ochsenhirten 15 Scheffel Korn Wittenbergisch Maaß ausgemacht werden, so hat gewöhnlicher Weise jeder, der ein Pferd oder Ochsen bey der Herde hat, vier Metzen Korn Wittenbergisch Maaß zu entrichten.

Für diejenigen Hirten, die Hütung der Kühe und Schweine besorgen, ist eine Wohnung vorhanden, welche auf Kosten der Gemeinde in baulichem Wesen erhalten werde.

Dahingegen die Ochsen- und Pferdehirten selbst für die Wohnung zu sorgen, verbunden sind.

Anlage 02.1, Hört ihr Leute, laßt euch sagen, was die Glocke hat geschlagen

Lied des Nachtwächters:

Hört, ihr Leut‘ und laßt euch sagen,

löscht das Licht und geht zur Ruh‘,

denn, die Mitternacht geschlagen,

geht’s dem neuen Morgen zu.

Neuen Mut in allen Dingen

soll ein rechter Schlaf bescher’n,

mög‘ im Traum ein Band umschlingen

eure Lieben nah und fern.

Will dein Herze müde werden,

leg‘ es in der Liebe Hand,

weil am Ende doch auf Erden

Liebe allen Kummer band.

Und am Himmelszelt die Sterne,

und der liebe, gute Mond,

wissen, daß der Tag nicht ferne,

der für alle Mühsal lohnt.

Habet nun, ihr lieben Leute

eine gute, gute Nacht,

daß wie gestern, so auch heute

euer Werk euch Freude macht.

Wahr uns Gott vor schlimmen Sachen,

vor viel Not und groß‘ Gewalt,

laßt uns frohgemut erwachen,

wenn des Wächters Horn verhallt.

Anlage 02.2, Die allgemeine Dienstordnung für Nachtwächter

§ 1

Der Nachtwächter muß von abends 10 Uhr, im Winter bis morgens 5 Uhr, im Sommer aber bis der Tag grauet, sich in den Straßen des Ortes aufhalten und denselben in jeder Stunde einmal durchgehen und an ihm bezeichneten Stellen die Stunden abrufen.

Die Zwischenzeit darf er durchaus nicht in den Räumen oder schlafend zubringen.

§ 2

Er wird (wenn er auch die Stunden mittels Pfeife oder Knarre andeutet) jedenfalls mit einem Horn versehen.

Die Zeichen für die Stunden sind um 10 Uhr ein Stoß ins Horn (einmaliges Knarren und Pfeifen), um 11 Uhr zweimaliges Stoßen etc. Bis er wieder anfängt ins Horn zu stoßen, soll er in dem angewiesenen Revier patroulliren.

§ 3

Ein ausbrechendes Feuer im Ort oder dessen Feldmark, hat er dadurch kund zu machen, daß er zu wiederholten Malen schnell hintereinander in das Horn stößt und mit lauter Stimme dazwischen „Feuer“ ruft, um das Feuer zu melden und die Nachbarn zu alarmieren. Auch muss er Erste Hülfe beym Feuer thun.

§ 4

Bei einem entstehenden Gewitter hat er durch Anklopfen an die Fenster, die Einwohner von Zeit zu Zeit auf die mögliche Gefahr aufmerksam zu machen.

§ 5

Im Winter hat er durch Anstoßen der Brunnen das Einfrieren derselben, soweit es ihm möglich ist, zu verhindern.

§ 6

Wenn er in einem benachbarten Orte Feuer aufgehen sieht, so hat er davon dem Schulzen sogleich Anzeige zu machen, welcher bestimmen wird, ob Feuerlärm gemacht werden soll.

§ 7

Lüderliche Menschen oder Betrunkene, welche auf der Straße Lärm machen oder anderen Unfug treiben, hat er aufzufordern, sich ruhig nach Hause zu begeben. Wenn sie sich nicht weisen lassen, hat er sie zu arretieren und bei dem Schulzen zu gestellen. Ist er Ihnen nicht gewachsen, muß er sich der Hülfe zu verschaffen suchen, jedenfalls aber dem Schulzen Nachricht geben.

§ 8

Ebenso hat er gegen Leute zu verfahren, welche ihm unbekannt sind und sich auf seine Fragen nicht als unverdächtig ausweisen können oder welche er beym Stehlen, Feuer anlegen etc. betrifft oder die ihm mit Sachen begegnen, welche sie gestohlen haben können. Wenn sie entfliehen, hat er sie möglichst zu verfolgen, ohne jedoch das Dorf zu verlassen, sich auch, wenn er sie erkennt, ihre Namen zu merken.

§ 9

Seiner Waffen darf er sich nur der Verteidigung bedienen.

§ 10

Wenn im Kruge oder Wirtshaus über die gesetzliche Zeit hinaus Gäste geduldet werden oder verdächtige Fremde in der Nacht ankommen, so hat er am folgenden Morgen dem Schulzen Anzeige zu machen.

§ 11

Wenn er im Finstern auf der Straße Wagen oder andere Gegenstände antrifft, welche die Passage hemmen oder Unglücksfälle veranlassen können, so hat er solche, wo möglich, beyseite zu schaffen oder den Wirth, vor dessen Gehöft sie sich befinden, zu wecken und jenen zur Fortschaffung aufzufordern.

§ 12

Sollten Hunde ausgesperrt sein, welche die nächtliche Ruhe stören, so muß er den betreffenden Hundebesitzer zum Einlaß derselben auffordern.

§ 13

Der Nachtwächter muß sich in seinem Dienst stets thätig, willig, nüchtern und gegen die Herrschaft, den Schulzen und die Gerichtsleute gehorsam und bescheiden zeigen. Wenn er seine Obliegenheiten vernachlässigt, wird er für den ersten Fall mit....., für den zweiten Fall mit      Geld- oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe belegt, im dritten Fall aber seines Dienstes entlassen.

Ist er dagegen in treuer Pflichterfüllung seines Dienstes unfähig geworden, so soll bis zu seinem Lebensende für ihn gesorget werden.

Anlage 02.3, Die Ausstattung des Nachtwächters

Anlage 02.4, Hier nur erwähnt: Die Königlich Preußische Feuerordnung, Anno 1719

(liegt gedruckt vor)

Anlage 03, Weber und Tuchmacher

Weber verarbeiten Tierhaare und Pflanzenfasern, Tuchmacher dagegen setzen als Rohstoff ausschließlich Wolle ein. Ende des 17. Jahrhunderts herrscht die Hausweberei vor aber es gibt bereits Übergänge zur Manufakturarbeit. Diese rationellere Bearbeitung erlebt einen Aufschwung wegen der Versorgungsnotwendigkeit des Heeres mit Uniformen, unter dem preußischen Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. Für die Weber und Tuchmacher ist die vorbereitende Tätigkeit der Spinner erforderlich. Den Webern obliegt oft das Sonnenbleichen der Ware. Anschließend werden die Webflächen von den Färbern und Blaudruckern bearbeitet.

Anlage 04, Zimmerleute

Die Zimmerer verrichten sämtliche groben Holzarbeiten am entstehenden Gebäude. Insbesondere gehört zu Ihren Aufgaben das Errichten des Dachstuhls. Meist sind mehrere Zimmerleute auf der Baustelle, bedingt durch die Länge und Masse der Bauelemente. Die Zunftmitglieder bilden im Allgemeinen auch eine Feuerlöschtruppe, zumal sie die Tätigkeit in der Höhe geübt sind (Schwindelfreiheit). Als Meisterstück wird um 1750 die Zeichnung der Ansichten eines Hauses gefordert, dessen Grund- und Aufrisse, die Fertigungszeichnung einer Treppe, ein Hängewerk, zwei gefügte Latten, die als ein fugenloses Brett erscheinen. Zur Ausstattung auf der Wanderschaft gehört „das Bundgeschirr“. Das ist eigenes Werkzeug, bestehend aus: Bund- und Stichaxt, Winkel, Stemmeisen und Klöpfel und die Handsäge.

Die typische Berufskleidung: Der schwarze Cordsamtanzug (Hose, Jacke, Weste mit Perlmuttknöpfen), weißes Hemd, der schwarze breitrandige Schlapphut und der Ohrring kommen erst um 1900 auf.

Anlage 05, Zum Beruf des Müllers

Öffentliche Verordnung wegen des Mühlenstein-Wesens“, von 1770 (beim Autoren dieser Seite vorhanden).

In den Zunft- und Mühlenordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts werden die dreijährige Lehrzeit sowie die Gesellen- und Meisterprüfungen vorgegeben.

Zur Gesellenprüfung gehören Kenntnisse und Fähigkeiten im Bau der Antriebe, das Herstellen der Kamm- oder Wasserschaufel-Räder, das Zusammensetzen und Montieren der Mahlsteine.

Zur Meisterprüfung ist es erforderlich, die technische Zeichnung einer Mühle zu erstellen, ein Mühlwerk zu reparieren bzw. neu zu bauen.

Der Beruf des Müllers zählt zu den „unehrlichen“ Handwerkstätigkeiten. Der Müller behält nicht nur seinen eigenen Lohn ein, sondern als die größere Summe, die Abgabe an die Obrigkeit, von der er natürlich nichts hatte. Trotzdem brachte ihm „die Zwischenkassierung als Steuererfüllungsgehilfen“ kaum Sympathien bei den Getreidelieferanten und Mehlabholern ein.

Anlage 06, Der Beruf des Böttchers (auch Böttiger, Büttner oder Fassbinder genannt)

Es handelt sich um eine Lehrzeit von 3 bis 5 Jahren. Man unterscheidet: Groß- oder Schwarzbinder, in Weinländern Küfer genannt, die nur große Fässer, Tonnen, Wannen, Zober / Zuber, Feuerkufen und Bottiche aus Eichenholz herstellen und sich zugleich auf die Pflege des Weinkellers verstehen.

Fassbinder (Weiß-, Roth-, Klein-Binder), Büttner, Fässler, Küper, Kübler fertigen in der Regel nur kleinere Fässer, Gelten, Holzeimer, Butten (Butterfässer) und andere Behälter für Landwirtschaft, Haus und Hof sowie für die Schankwirtschaften an.

Das Fass, ein eichenhölzernes, ist ein gewöhnlich in der Mitte etwas bauchiges Gefäß. Man unterscheidet am Fass:

Als Qualitäts-Kennzeichnung und -Gewähr, gleichsam zur Werbung, brennen oder schnitzen die Meister ihren Namen oder ihr Zeichen in das Produkt.

Seit etwa 1820 gibt es die Bemühungen, Fässer mittels Maschinen herzustellen. Bei dieser eigenthümlichen Schwierigkeit der Aufgabe, gelang aber zuerst nur die Fabrikation von Fässern für trockene Materialien.

Um 1850 gehörte zum Meisterstück: Wahlweise 1. Eine Tonne für einen Inhalt von 100 Quart, mit hölzernen Bändern und ein Wasserbottich (Feuerkufe) sowie eine kleine Wanne (zwei Fuß lang, 11 Zoll hoch) oder 2. eine Badewanne und eine Biertonne und eine kleine Wanne oder 3. ein ovaler Eimer für 600 Quart Inhalt und ein Fass mit 300 Quart Volumen und ein Zober.

(nach Meyers Konversations-Lexikon 1875)

Anlage 07, Das Dachdeckerhandwerk

Die Eindeckung der Dächer mit harten, kleinformatigen Bauelementen (hauptsächlich Ton-Dachziegel) erlebt eine Blüte, nachdem es wegen der Gefahr von Feuersbrünsten zumindest in den Städten untersagt wurde, die Dachstühle der Häuser mit Stroh, Schilf oder Rohr (Reet) oder Holzschindeln als äußere Wetterschutzschicht zu bedecken. Bis in das 15. Jahrhundert wurden vorzugsweise Hohlziegel verlegt, später die einfacheren Flachziegel in unterschiedlichen Ausformungen. In verschiedenen Landschaften ist aufgrund natürlicher Vorkommen auch die Schieferdeckerei anzutreffen. Zum Beispiel seien Platten aus dem Thüringer Schiefergebirge genannt.

Zwei bis drei Jahre Lehrzeit sind üblich. Die Tätigkeit ist mit der erhöhten Absturzgefahr verbunden; die Schwindelfreiheit wird vorausgesetzt. Als Vorbereitung zum Decken steht oftmals dem Dachdecker die Holzarbeit zu, den Dachstuhl mit Schalbrettern einzukleiden und die Dachlatten zu montieren.

Zum überkommenen Brauchtum gehören zum Ende der Auftragsbearbeitung das Aufstecken des Hahns und ein deftiges Frühstück, einer verkleinerten Form des späteren Richtfestes. Bei größeren Aufträgen gehört zusätzlich zur Bezahlung in Geldwerten, dass der Meister ein Paar neue Schuhe und Strümpfe erhielt.

Zur Handwerksausstattung gehört kein Maschinen- oder Gerätepark aber die Tragetubbe oder ein kleiner manueller Handaufzug (Flaschenzug). Die Dachleiter und einfache Handwerkszeuge bilden die Ausstattung.

Anlage 08, Hier nur erwähnt: Die Gesindeordnung für Knechte und Mägde

Anlage 09, Vorschriften über die Bekleidung der Postillone (beim Autor dieser Seite)

Anlage 10, Zum Beruf des Fleischers / Schlächters

Der Beruf des Fleischers, als Lebensmittel-Veredeler ist einer der angesehenen. In Städten, wie Berlin, werden ihnen Verkaufsstände auf dem Markt zugebilligt. Bereits nach 1300 wurde die Wichtigkeit der vom Anbieter unabhängigen Fleischbeschau vor dem Verkauf erkannt. Gewerbsmäßig geschlachtet werden darf bereits im 17. Jahrhundert nur noch in Schlachthäusern, die den Mindestanforderungen an die Hygiene entsprechen. Nicht über die Bank“ verkaufswürdiges Fleisch (minderwertig aber genusstauglich) wird als Freibankfleisch an Krankenhäuser, Armenspitale, der Bevölkerung des „unteren Standes“ und für die Haustiere zu nachgelassenem Preise verkauft.

Am Ende des 18. Jahrhunderts (und auch später) werden in den Städten noch viele Masttiere gehalten. In Berlin zählt man um 1800: 3.360 Rinder und 2.330 Schweine; Ziegen, Hühner und sonstiges Kleinvieh nicht mitgezählt.

Anlage 11, Stellmacher, Radmacher, Wagner

Die Tätigkeit des Stellmachers vereinigt in ihrer Komplexität die des Radmachers und jene des Wagners, denn der Radmacher fertigte die Räder und der Wagner die Fahrgestelle sowie die Wagenkästen. Auch Führungsholme für Pflüge oder das Joch für die Zugochsen fertigt der Stellmacher. So bestand für das Meisterstück des Radmachers die Aufgabe, vier Fuhrwerksräder (2 große, 2 kleine) herzustellen. Der Stellmacher erhielt die gleiche Aufgabe als Prüfungsstück aber darüber hinaus das Anfertigen der gesamten Kalesche. Der Stellmacherberuf erfordert es, eng mit weiteren Gewerken zusammenzuarbeiten, so mit den Schmieden, den Schlossern, den Sattlern, Teerbrennern und Lackierern.

Wurden in früherer Zeit hauptsächlich Karren, Handwagen, Lastenfuhrwerke und auch Kutschen benötigt, so werden ab Mitte des 19. Jahrhunderts Eisenbahnwaggons von dieser Berufsgruppe bearbeitet, später auch im handwerklichen Einzelverfahren die Karosserien für Automobile hergestellt.

Anlage 12, Die Sattler

Zu bearbeiten ist diverses Lederzeug, vor allem Sättel, Riemen, Zaumzeug der Pferde, Feuereimer, Taschen, Lederdecken, Kutschenauskleidungen, Tornister, Koffer. Die Lehrzeit für diesen Beruf beträgt drei Jahre. Als Meisterstücke werden im Allgemeinen drei Sättel verlangt: Für einen Offizier, für eine Dame und für einen Fuhrmann. Das Nähen des Leders erfordert strapazierfähige Hände.

Anlage 13, Die Lederbereiter, Gerber

Die Roth- und Lohgerber: Großflächige Häute werden mit dem Extrakt aus Fichten- und Eichenrinde (Lohe) gegerbt. Dieses halbfertige Fabrikat ergibt Leder für Sättel, Zaumzeug und Schuhleder, geht also an Sattler und Schuhmacher oder die Lederbereitung wurde sogar von jenen selbst betrieben.

Die Weißgerber: Das Gerben dünnerer und feiner Häute geschieht durch Salzgerbung mit Alaun. Zu den feinsten Lederarten gehören Sämisch-Leder, Saffian, Korduan und Juchten.

Die Gemischgerber: Sie bieten wasserdichtes Leder an, was durch das Walken in Fett oder Tran (in der Walkmühle) erzielt wird.

Anlage 14, Die Schlosser

Das Schlosserhandwerk entwickelte sich aus der Berufsgruppe der Schmiede, Feinschmiede. Zeitweilig gibt es eine gemeinsame Handwerkszunft mit den Sporen-, Büchsen-, Uhr- und Windenmachern. Wie wir wissen, fertigen die Schlosser nicht nur Schlösser und Schlüssel, sondern eine große Anzahl von Gebrauchsgegenständen und auch Werkzeugen (Ketten, Zäune, Wetterhähne, Beschläge für Kisten, Truhen, Türbänder, Riegel usw.). Als Meisterstück ist um 1734 in Berlin üblich: „Ein tüchtig Französisch oder Englisch Schloß, ein Tür-Schloß nebst Vorhänge-Schloß mit zweyn Schachten, mit umgehenden Dornen und inwendig fleißig und wohl besetzet“.

Anlage 15, Die Ziegeleiarbeiter

Die Arbeiten in der Ziegelei sind körperlich sehr schwer. Im Sommerhalbjahr kamen zum Stammpersonal regelmäßig Saisonkräfte (April bis Oktober). Der Arbeitstag ging regelmäßig etwa von 3 Uhr in der Frühe bis zum Sonnenuntergang; 12 bis 16 Stunden täglich. Gearbeitet wurde im Akkord für bis zu 2 Thaler für 1.000 Lehmziegel. 100 Thaler waren für den Arbeiter nötig, um die Familie über Winter ernähren zu können. Für die Wanderarbeiter gab es einfache Gemeinschaftsunterkünfte und ein schlichtes Essen, vor allem Erbsensuppe. Die Arbeit war hart und anstrengend. Nur einmal in der Saison wurde das Käfer- oder Kalittenfest gefeiert – ein Beisammensitzen beim Schnaps. Unter den Zieglern gab es eine strenge Hierarchie: Ziegeleiaufseher / Brennmeister, Ziegelstreicher, Brenner, Auskarrer und zuletzt die Tagelöhner für alle Nebentätigkeiten. Bis 1888 wurden auch Kinder, besonders für das Wenden der vortrocknenden Lehmquader, beschäftigt.

Quelle: Nach Dr. Pfullmann.

Die Lehmziegel wurden in Holzkästen geformt, vorgetrocknet und dann gebrannt. Einzelne Ziegel wurden verziert: Mit Sonnenstrahlen geschmückte Morgen- und Feierabend-Ziegel. Manche Schlussziegel tragen die Jahreszahl, den Handabdruck oder Trittsiegel von Haustieren, die zu magischen Symbolen gezählt werden (Feisteine = Schutzsteine gegen das Böse). Quelle: Dr. Libert.

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Anlage 16, Schuhmacher

In früherer Zeit unterschied man Schuhmacher und Schuhflicker. Der älteste Gewerksbrief in Berlin stammt aus dem Jahre 1284. Im 18. Jahrhundert besteht das Meisterstück für Schuhmacher, die für Mannspersonen arbeiten wollen in Folgendem: 1 Paar Reitstiefel („so, wie sie bei unseren Regimentern gebraucht“), 1 Paar Mannsschuhe nach der Mode, 1 Paar Mannsstiefel von Saffian. Will der künftige Meister nur für Frauen arbeiten, so hat er: 1 Paar Frauenschuhe, 1 Paar Frauenpantoffeln von feinem Leder oder Saffian zu liefern. Will er für Frauen und Männer arbeiten, hat er in der Meisterprüfung alle genannten Stücke herzustellen.

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Anlage 17, Pantoffelmacher

Pantoffelmacher dürfen für ihre Ware nur Weißleder (Garleder) verwenden. Als Meisterstück wird verlangt: 1 Paar saubere Frauenpantoffeln von feinem Leder, dergleichen 1 Paar von Juchtenleder, 1 Paar dito für Mannspersonen, 1 Paar saubere Mannspantoffeln von Saffian.

Durch Niederländer und Franzosen werden hölzerne Schuhe und Pantoffeln mit oberem Lederzeug eingeführt. Das macht das Geschäft bei Schuhmachern und Pantoffelherstellern rückläufig. Holzschuhe zu tragen wird deshalb zwischen 1710 und 1795 unter Strafe gestellt.

Literaturhinweise:

Meyers Lexikon 1875

Ausstellung im Handwerkermuseum in Berlin-Ost.

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Anlage 18, Büchsenmacher

Als Hersteller gelten sowohl private, als auch staatliche Anstalten zur Produktion von Feuergewehren und im weitesten Sinne auch für „blanke Waffen“. Zu den Staatsbetrieben gehören in Preußen: Suhl (unter anderen Orten auch mit Zella und Mehlis), Sömmerda, Erfurt, Schmalkalden, Danzig, Herzberg am Harz, Spandau und Solingen - hier aber ausschließlich für blanke Waffen.

Die Fertigung der Rohre, auch Läufe genannt, geschieht neuerdings (nach 1870) auf der Basis von Guß-Stahl, gewalzt und in Länge abgehauen. In diese massiven Zylinder-Rohlinge wird die Bohrung eingebracht. Diese Höhlung des Laufes nennen wir Seele. Deren gedachte Mittellinie ist die Seelenachse. Gewehre mit glattem Innenlauf nennt man Flinten.

Teilweise werden die Rohre auch „gezogen“. Unter dem Ziehen versteht man das geradlinig-parallele oder aber auch das schraubenförmig gewundene Einschneiden der Züge (Nute), in die Innenwandung des Rohres, in die Seelenwandung.

Jene Gewehre mit gezogenem Innenrohr werden als Büchsen bezeichnet. Büchsenläufe fertigt man mit äußerem achteckigen Querschnitt. In früheren Zeiten gab es nur gerade Züge. Erst ab 1630 kamen 2/3 gewundene Züge auf, um die Treffsicherheit weiter zu erhöhen. Zur weiteren Bearbeitung der Metallteile gehören das Abdrehen des Rundlaufs, das Smirgeln und das Poliren.

Schäfte werden vorzüglich aus Wallnussholz gefertigt. Das geschieht heute (1874) nicht mehr vollständig in Handarbeit, sondern die Formgebung mit Hülfe plastischer Kopirmaschinen.

Nach der Schlossmontage werden Rohr und Schaft mit Ringen aneinander gefügt. Es erfolgt das Garniren, oft mit Gravurarbeiten.

Als Zieleinrichtung dienen das Visier (Kimme) uns das „Korn“ an der Mündung.

Wallbüchsen sind Militärgewehre von großem Kaliber, welche im Festungskrieg Verwendung finden.

Die Klingen von Bajonetten werden aus gutem, elastischen Stahl geschmiedet. Man unterscheidet Stichbajonette und Haubajonette.

Die Büchsenmacherkunst ist demnach ein zünftiges Handwerk, welches sich mit der Fertigung von Feuergewehren (und auch blanken Waffen) beschäftigt. Das Fertigen des Schafts und das Anschäften selbst, besorgten ehedem Büchsenschäfter als gesonderte Zunftgenossen. Gegenwärtig werden nur in größeren Gewehrfabriken diese Teile der Arbeit getrennt, ansonsten muss es ein jeder Büchsenmacher verstehen, auch zu schäften, zu graviren, also kurz: die gesamte Büchse herzustellen und zusammenzusetzen.

Quelle. Nach Meyers Konversationslexikon 1874

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