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Übersicht zur sozialen Gliederung im Dorfe

Einige Notizen zu älteren Begriffen –


Bearbeitung: November 2016, E-Mail: christoph@janecke.name


Die Bauern oder Hüfner (der Ackermann, die Ackerleute) die einen Hof mit mehreren Gebäuden und eine oder mehrere Hufen (Flächenmaß) Land besitzen, stehen in der sozialen Hierarchie über den Kossäten und Büdnern. Sie sind dem Grundherrn mit ihrer Hände Arbeit und mit ihrem Gespann zu Dienstleistungen verpflichtet. Als Ganzbauern oder Vollhüfner bezeichnete man diejenigen, die etwa 2 ½ bis 5 Hufen eigenes Land besaßen.


Die Bezeichnung Kossaten, Kossäten oder Kätner, Kolonisten, leitet sich von Kotte, Kothe oder Kate ab. Sie besitzen also ein einfaches Landarbeiterhaus ohne oder mit nur wenig Landfläche. Als größte Landfläche wird ¼ eines Bauerngutes angenommen. Ist die Landfläche kleiner, werden sie auch Halb-Kossäten genannt und sie haben nur wenig Vieh. Sie werden deshalb auch Kleinhäusler, Halbbauern, Halbspänner (1 Zugtier für den Wagen) genannt, in anderen Landstrichen auch Hintersiedler, Instleute, Kothsassen oder Hintersassen genannt. Wenn die Kossäten nicht über einen Hof, mit Stall und Großtieren verfügen, haben sie der Herrschaft oder dem Amte gegenüber, keine „Wagendienste / Spanndienste“, sondern nur „Handdienste“ zu leisten. Sie gehören im Gegensatz zu Großbauern (so solche vorhanden sind) nicht zu den vollberechtigten Gemeindegliedern. In der Feudalzeit sind sie oft Leibeigene – daher wird dann auch die Bezeichnung Eigen-Kätner verwendet. Da ihnen die Landfläche zum Ernähren der Familie fehlt oder nicht zum Leben ausreicht, müssen sie beim landbesitzenden Bauern oder für das Amt oder eine andere landbesitzende Obrigkeit, als Landarbeiter arbeiten. Auch die Stellung oder ein Hinzuverdienst als Lehrer, Küster, Feldhüter oder Handwerker ist denkbar. Oft ist die Kate nicht Eigentum des Nutzers, sondern es ist dafür ein Mietzins, sind Naturalien abzugeben, Hand- oder Spanndienste zu leisten. Die Kossäten stehen in der sozialen Hierarchie unter den Bauern aber über den Büdnern und Tagelöhnern.


Die Büdner haben ihre kleine Bude „über dem Kopf“, nie aber Landfläche, höchstens einen umzäunten Garten am Hause. Sie stehen also unter den Kossäten. Sie sind oft als Colonisten von einem anderen Ort kommend, hier neu angesiedelt. Viele von ihnen zählen zu den Handarbeitern.

Handarbeiter sind Personen, die von selbständig ausgeübter Handarbeit leben. Dazu gehören Tagelöhner, Holzhauer, Chaussee- und Eisenbahn-Arbeiter, Näherinnen, Wäscherinnen usw.

Das Gesinde, die Bedienenden (Bediensteten), dienen der persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaft. Zu ihnen gehören Butler, Köche, Kutscher, Säger, Gärtner, Haushofmeister, Knechte, Jungen, Kammer- und Stubenmädchen (Zugehfrauen), Wäscherinnen, Ammen, Mägde, Stützen und Personen mit weiteren Bezeichnungen, die auf ihre Tätigkeiten hinweisen.

Als Einlieger bezeichnet man den Nutzer einer gemieteten Wohnung in dem Haus eines anderen Eigentümers. Einlieger arbeiteten oft handwerklich oder von verdingen sich für Tagearbeiten.

Altsitzer sind Inhaber von Altenteilen (Wohnung, Garten, Land). Die Nutzung auf Rest-Lebenszeit der Eltern wurde zwischen ihnen und den Übernehmern (des Hofes), also oft den Kindern, vereinbart.

Den Begriff Gasthof wählt man bei einem zu erwartenden Publikum gebildeter Stände.

Krüge und Ausspannungen gibt es eher für das Fracht-Fuhrwesen und die zum Markte kommenden Landleute.

Schankwirtschaften (Kneipen) mit Ausschank und einfachem Speiseangebot werden auch von Tabagisten und Billardhaltern betrieben.